1. Änderung Flächennutzungsplan und Aufstellung Bebauungspläne Nr. 41 “ Gewerbegebiet Großhelfendorf südlich der Forststraße“ sowie vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 41 a „Betreutes Wohnen, Großhelfendorf südlich der Forststraße“

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Der Gemeinderat hat am 31.03.2020 in öffentlicher Sitzung die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 41 beschlossen.

Mit der Ausarbeitung der Planung ist der ‚Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München‘ beauftragt.

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs. 1 BauGB) sowie der frühzeitigen Behördenbeteiligung / Träger öffentlicher Belange § 4 Abs. 1 BauGB fand in der Zeit von 28.03.2022-04.05.2022 statt.

Am 14.03.2023 hat der Gemeinderat beschlossen den Bebauungsplan Nr. 41 aufzuteilen in

Den Bebauungsplan Nr. 41 „Gewerbegebiet Großhelfendorf südlich der Forststraße“ sowie vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 41 a (§ 12 BauGB) „Betreutes Wohnen, Großhelfendorf südlich der Forststraße“

Die Planentwürfe zu diesen Bebauungsplänen sowie zur 1. Änderung Flächennutzungsplan wurden durch den Gemeinderat in der öffentlichen Sitzung vom 16.12.2025 gebilligt.

Auf die nachfolgende Bekanntmachungen wird verwiesen.

Die Planunterlagen liegen in der Zeit von 19.02. – 20.03.2026 im Rathaus der Gemeinde Aying öffentlich zur Einsichtnahme aus (§ 3 Abs.2 BauGB). Es besteht die Möglichkeit sich zur Planung zu äußern und Stellungnahmen zur Planung abzugeben.

Bei Fragen können Sie das Bauamt der Gemeinde gerne telefonisch oder auch per E-Mail (bauamt@aying.de) erreichen.

Weiterhin können die Planunterlagen ab Beginn der Auslegungsfrist hier heruntergeladen werden:


1. Änderung Flächennutzungsplan

Sonstige verfahrensrelevante Unterlagen:

Sonstige umweltbezogene Informationen liegen vor:


Bebauungsplan Nr. 41

Sonstige verfahrensrelevante Unterlagen:

Sonstige umweltbezogene Informationen liegen vor:

Bebauungsplan Nr. 41 a (betreutes Wohnen) – Vorhabenbezogener Bebauungsplan

Sonstige verfahrensrelevante Unterlagen:

Sonstige umweltbezogene Informationen liegen vor:


Bei Rückfragen zu den einzelnen Unterlagen und deren Inhalt steht Ihnen das Bauamt gerne zur Verfügung!