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Landschaftsschutzgebietverordnung
Der Hofoldinger Forst und der Höhenkirchener Forst zum Teil zum Gebiet der Gemeinde Aying und bestehen zu weiten Teilen aus Fichtenholz, zunehmend aber auch aus Mischwald. Die Wälder sind sowohl für die Forstwirtschaft, als auch als Naherholungsgebiet bedeutsam und sind als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen.