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Bauantragsunterlagen

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NEU: Seit dem 01.03.2023 ist im Landkreis München die digitale Einreichung von Bauanträgen möglich. Folgende Änderungen ergeben sich dadurch für die Bauherren:

 

 Digitale Anträge:

  • Anträge auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren, Vorbescheid, isolierte Befreiungen sowie Genehmigungsfreistellung sind seit dem 01.03.2023 direkt via BayernPortal beim Landratsamt München einzureichen. Die Gemeinde wird nach der Einreichung vom LRA München am Verfahren beteiligt.
  • Anträge auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren und auf Vorbescheid, die dennoch in Papierform bei der Gemeinde abgegeben werden, werden direkt an das LRA München weitergegeben. Es zählt das Eingangsdatum beim Landratsamt.

Anträge in Papierform:

  • Anträge auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren, Vorbescheid und Abgrabungsanträge sind seit dem 01.03.2023 direkt via BayernPortal beim Landratsamt München einzureichen. Die Gemeinde wird nach der Einreichung vom LRA München am Verfahren beteiligt.
  • Anträge auf isolierte Befreiung, Genehmigungsfreistellung und Abweichungen von örtlichen Satzungen sind weiterhin bei der Gemeinde einzureichen.

Der Zugriff auf den digitalen Bauantrag erfolgt über das vom Freistaat bereitgestellte Bayern-Portal. Über eine Schnittstelle gelangen die Anträge dann direkt in die Software der Unteren Bauaufsichtsbehörde.
Der neue digitale Bauantrag ist ab dem 01.03.2023  im BayernPortal des Freistaats zu finden.

Weitere Informationen hierzu veröffentlicht das Landratsamt München auf seiner Homepage.

Den Bauherrn wird empfohlen, sich vor der Einreichung von (Bau-)Anträgen bereits mit dem Bauamt der Gemeinde für eine erste Einschätzung des Bauvorhabens in Verbindung zu setzen.

Gerne können die Planunterlagen zur vorherigen Abstimmung per E-Mail an bauamt@aying.de gesendet werden.


Hier können Sie die Unterlagen für Ihren Bauantrag herunterladen.

Im Regelfall sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • Formelle Antragsformulare, Pläne, im Falle der Einreichung in Papierform: Unterlagen in dreifacher Ausfertigung in den üblichen Bauantragsmappen (grün, rot, beige)
  • Auszug aus dem Katasterwerk, im Maßstab 1:1000
  • Lageplan im Maßstab 1:1000, entsprechend § 7 Abs. 2 und 3 Bauvorlagenverordnung (BauVorlV), erhältlich beim Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung München, zur Bestellung ist die Angabe Flurnummer und Gemarkung erforderlich! (bei Einreichung in Papierform dreifach)
  • Bauzeichnungen im Maßstab 1:100, entsprechend § 8 BauVorlV (bei Einreichung in Papierform dreifach)
  • sofern sich das Bauvorhaben im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes befindet, der Festsetzungen über das zulässige Maß der baulichen Nutzung enthält: Berechnungen der zulässigen, der vorhanden und der geplanten Grund- und Geschossfläche (GRZ, GFZ) sowie des Umbauten Raumes (bei Einreichung in Papierform dreifach)
  • Baubeschreibung entsprechend § 9 BauVorlV (bei Einreichung in Papierform dreifach)
  • Schmutzwasserentwässerungspläne, soweit an eine öffentliche Wasserversorgungsanlage angeschlossen wird (bei Einreichung in Papierform dreifach)
  • gegebenenfalls Freiflächengestaltungs- und Baumbestandsplan, (z.B. bei Lage des Bauvorhabens im Außenbereich oder in entsprechenden Bebauungsplänen, örtlichen Bauvorschriften, Baumschutzverordnungen) (bei Einreichung in Papierform dreifach)
  • Nachweis des Brandschutzes entsprechend § 11 BauVorlVO
  • Angaben zur Erschließung des Bauvorhabens (Wasserversorgung, Abwasserentsorgung, wegerechtliche Erschließung) Hier kann ggf. auch der Nachweis eines Geh- Fahrt und Leitungsrechtes über ein anderes Grundstück notwendig sein.
  • Mit Abgabe der Bauunterlagen ist auch ein Nachweis zu erbringen in welcher Form die betroffenen Nachbarn beteiligt wurden. Als Bauherr sind Sie verpflichtet, den Eigentümern der benachbarten Grundstücke den Lageplan und die Bauzeichnungen zur Unterschrift vorzulegen bzw. zur Kenntnis zu bringen. Der Nachweis der Nachbarbeteiligung ist vorzulegen.
  • Beim geplanten Einbau von Luft-Wärmepumpen fordert das LRA München, dass diese in die Eingabeplanung eingezeichnet werden. Beachten Sie auch die Broschüre Lärmschutz bei Luft-Wärmepumpen des LfU Bayern
  • Antragsformular isolierte Befreiung (nur bei verfahrensfreien Vorhaben, die dem Bebauungsplan widersprechen, verwenden)

Der Bauantrag ist grundsätzlich von einem Bauvorlageberechtigten (z.B. Architekt) zu erstellen.

In Einzelfällen kann die Vorlage weiterer Unterlagen zur Beurteilung der Genehmigungsfähigkeit konkreter Bauvorhaben erforderlich sein (z.B. zur Prüfung einer landwirtschaftlichen Privilegierung)

Außerdem ist dem Bauantrag zur Erhebung statistischer Daten ein Erhebungsbogen für Baugenehmigung/Bauvorhaben beizufügen.

Bauleitplanung im Verfahren

Rechtskräftige Bebauungspläne

Regionalplan

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Weitere Informationen zum Regionalplan finden Sie hier.

Landesentwicklungsplan

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Weitere Informationen zum Landesentwicklungsplan finden Sie hier.

Häufig gestellte Fragen

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Welche Regelungen gelten bei Wärmepumpen

Wärmepumpen - aktuelle Regelungen

 

Amtlicher Lageplan

Ein amtlicher Lageplan ist beim Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung München erhältlich.

Kontakt: Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung München, Prinzregentenstraße 5, 80538 München, Telefon: 089 / 21638-0


Bodenrichtwerte

Auskünfte über die Bodenrichtwerte erteilt grundsätzlich nur die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für Grundstückswerte im Landratsamt München.

www.bodenrichtwerte.bayern.de

 

Gebührenfreie Einsicht in die Bodenrichtwertkarte im Landratsamt München
Während der Parteiverkehrszeiten kann die Bodenrichtwertkarte kostenfrei in der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses im Landratsamt München (Außenstelle Frankenthaler Straße) eingesehen werden, es dürfen jedoch keine Kopien angefertigt werden.

Kontakt: Landratsamt München, Geschäftsstelle des Gutachterausschuss, Außenstelle Frankenthaler Straße 5 - 9, 81539 München

Gebührenpflichtige Auskunft
Unter der Telefonnummer 089 / 6221-2564 kann beim Landratsamt München, Geschäftsstelle des Gutachterausschusses, eine schriftliche Auskunft gebührenpflichtig angefordert werden.


Grundbucheinsicht

Einsicht in das Grundbuch sowie Auskünfte zu Eigentumsverhältnissen (bei berechtigtem Interesse) erteilt ausschließlich das Grundbuchamt in München.

Kontakt: Amtsgericht München, Grundbuchamt, Infanteriestraße 5, 80325 München,
Telefon: 089 / 5597-2040


Grundstücksdimensionen / Angaben zur Grundstückbreite etc.

Ein Plan mit den sogenannten Spannmaßen ist beim Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung München erhältlich.

Kontakt: Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung München, Prinzregentenstraße 5, 80538 München, Telefon: 089 / 21638-0


Mietspiegel

Für die Gemeinde Aying liegt kein Mietspiegel vor. Hier wird empfohlen, sich in den örtlichen Tageszeitungen und Anzeigeblättern, bei den örtlichen Maklern sowie anhand der Immobilienbörsen im Internet zu informieren.


Spartenträger

Im Gemeindegebiet verläuft eine Vielzahl von Ver- und Entsorgungsleitungen. Hier finden Sie einen Überblick über die einzelnen Spartenträger.

Für die Richtigkeit und Vollständigkeit kann keine Gewähr übernommen werden.

Bauamt / Leitung Standesamt
Martin Schildmann

Bauamtsleitung

Bauleitplanung, Grundstücksangelegenheiten, gemeindl. Hochbau, Vertragsangelegenheiten

martin.schildmann@aying.de

Bauamt
Maximilian Pölsterl

Bauanträge, Bauordnungsrecht

 

 

maximilian.poelsterl@aying.de

Bauamt
Andrea Dittrich

Gemeindliche Liegenschaften, Pacht- und Mietangelegenheiten, Nahwärmeversorgung, Straßen- und Wegegesetz

 

andrea.dittrich@aying.de

Bauamt
Maik Sönnichsen

Straßenverkehrsrecht, Straßenbau, gemeindl. Tiefbau, Winterdienst, Bauhofleitung, Wasserversorgung

maik.soennichsen@aying.de

Bauamt
N.N.

Bauanträge, Bauordnungsrecht

 

 

Bauamt@aying.de