Gehölzausgabe

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Nachdem sich mittlerweile die Preise von Halb- und Hochstämmen bei Obstgehölzen preislich angepasst haben, müsste es richtiger Weise heißen, dass über den Streuobstpakt je Einzelbaum 45 € als Zuschuss gewährt werden und Obstbäume damit nicht "unentgeltlich" weitergegeben werden, wie es in unserem Hinweis steht. Bei dem Wunsch nach einzelnen Obstbäumen (Halb- oder Hochstamm) können sich hierzu sowohl Privatleute als auch Kommunen an die Gartenbauvereine wenden. Bei Obstbaumbestellungen von mindestens 10 Obstbäumen kann sich jede Kommune und jede Privatperson direkt an das Amt für ländliche Entwicklung wenden und digital den Förderantrag ausfüllen:

https://www.stmelf.bayern.de/foerderung/streuobstpakt-foerderprogramm-streuobst-fuer-alle/index.html

Weitere Informationen zu "Streuobst für alle" entnehmen Sie bitte dem Anhang. Gehölzausgabe

Leistungsspektrum_Streuobst