Beitragszuschuss durch den Staat:
Der Staat bezuschusst die Kindertagesstättengebühren mit max. 100 € pro Monat pro Kind. Er gilt ab dem 1. September des Kalenderjahres, in dem das Kind drei Jahre alt wird und wird bis zur Einschulung gezahlt. Der Elternbeitrag wird durch den Träger um den Beitragszuschuss reduziert.
Krippengeld vom ZBFS:
Vom bayrischen Krippengeld profitieren Eltern mit Kindern ab dem zweiten Lebensjahr. Die Auszahlung des Krippengeldes erfolgt auf Antrag der Eltern beim Zentrum Bayern Familie und Soziales direkt an den Antragsteller. Den Antrag samt Erläuterungen finden Sie unter Antrag Krippengeld
Gebühren Kinderkrippe und Kindergarten
Da die Gemeinde Aying alle Einrichtungen an freie Träger vergeben hat, erfolgt von dort auch der Beitragseinzug. Die Träger rechnen dann einmal jährlich mit der Gemeindeverwaltung ab.
Wirtschaftliche Notlagen bzw. Unterstützung
Wenn Sie nicht in der Lage sind, die Gebühren zu bezahlen, bietet das Landratsamt München im Rahmen des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (Sozialgesetzbuch VIII) die Möglichkeit, auf Antrag die Gebühren ganz oder teilweise zu übernehmen.
Alle Informationen dazu finden Sie an folgender Stelle:
