Durchführung der 4. Runde der zentralen Lärmaktionsplanung Bayern

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2. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung startet!

Frist für die Einreichung von Stellungnahmen ist der 13. Juni 2024!

 

Am 2. Mai 2024 startet die zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung zur bayernweiten Lärmaktionsplanung. Alle Bürgerinnen und Bürger sowie die Städte und Gemeinden in Bayern erhalten bis zum 13. Juni 2024 die Gelegenheit, sich zum Entwurf des Lärmaktionsplans zu äußern und somit erneut an der Ausgestaltung dieses Plans mitzuwirken.

Rückblick
In der ersten Mitwirkungsphase bis Ende September 2023 konnten sich
alle, die sich durch Lärm von Hauptverkehrsstraßen außerhalb von Ballungsräumen und von Bundesautobahnen in Ballungsräumen gestört
fühlten, per Fragebogen zu Lärmproblemen äußern. Während dieses
Zeitraums haben insgesamt 588 bayerische Gemeinden und 8.194 Bürgerinnen und Bürger teilgenommen. Die Fragebögen hat die Regierung
von Oberfranken in einer zentralen Datenbank gesammelt und ausgewertet. Die Ergebnisse sind in den jetzigen Entwurf des Lärmaktionsplans eingeflossen.

Zweite Phase
Der aktuelle Entwurf des Lärmaktionsplans kann nun auf der Website  http://www.umgebungslaerm.bayern.de/ eingesehen werden. In der zweiten
Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung besteht ab dem 2. Mai 2024 für Bürgerinnen und Bürger sowie alle bayerischen Städte und Gemeinden die Möglichkeit, sich zum Entwurf und dem bisherigen Verfahren der bayernweiten Lärmaktionsplanung zu äußern. Hierfür müssen Teilnehmende bis spätestens 13. Juni 2024 einen Online-Fragebogen ausfüllen. Alternativ kann dieser auch postalisch angefordert werden unter:
Regierung von Oberfranken, SG 50, PF 110165, 95420 Bayreuth.

Die Regierung von Oberfranken wird anschließend die Rückmeldungen aus den Fragebögen erfassen, bündeln und auswerten. Die Ergebnisse
werden zusammen mit dem finalen Lärmaktionsplan bis 18. Juli 2024 auf  http://www.umgebungslaerm.bayern.de/ veröffentlicht