1. Änderung Flächennutzungsplan und Aufstellung Bebauungsplan Nr. 41 „Großhelfendorf, Gewerbegebiet und Mischgebiet südlich der Forststraße“

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Der Gemeinderat hat am 31.03.2020 in öffentlicher Sitzung die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 41 beschlossen.

Mit der Ausarbeitung der Planung ist der ‚Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München‘ beauftragt.

Der Gemeinderat hat weiterhin beschlossen, dass die Planung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs. 1 BauGB) sowie der frühzeitigen Behördenbeteiligung / Träger öffentlicher Belange § 4 Abs. 1 BauGB zugeführt werden soll.

Auf die nachfolgende Bekanntmachung wird verwiesen.

Der Gemeinderat hat den Planentwurf zur 1. Änderung des Flächennutzungsplans sowie des Bebauungsplans Nr. 41 „Großhelfendorf, Gewerbegebiet und Mischgebiet südlich der Forststraße“ gebilligt.
Der Zufahrtsbereich von der Kreisstraße M 8 konnte zwischenzeitlich neu festgelegt werden.

Dementsprechend wird nun der Planentwurf in die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gehen (§ 3 Abs. 1 BauGB, § 4 Abs. 1 BauGB).


Die Planunterlagen liegen in der Zeit von 28. März 2022 – 04. Mai 2022 im Rathaus der Gemeinde Aying öffentlich zur Einsichtnahme aus. Bei Fragen können Sie das Bauamt der Gemeinde gerne telefonisch oder auch per E-Mail erreichen.

Weiterhin können die Planunterlagen ab Beginn der Auslegungsfrist hier heruntergeladen werden:


1. Änderung Flächennutzungsplan


Bebauungsplan Nr. 41


Bei Rückfragen zu den einzelnen Unterlagen und deren Inhalt steht Ihnen das Bauamt gerne zur Verfügung!