1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 31

Direkt zu:

1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 31

Der Gemeinderat hat am 09.04.2018 die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 31 für einzelne Teilbereiche des Bebauungsplans beschlossen.

die Änderung erfolgt gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung.

In der Zeit von 19.04.2018 bis 23.05.2018 liegt der Planentwurf der 1. Änderung gemäß § 13a BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich aus.

Es besteht Gelegenheit sich schriftlich oder mündlich zur Niederschrift zur Änderung derPlanung zu äußern.

Auf Wunsch wird die Planung erläutert. Auf die entsprechenden Bekanntmachungen möchten wir verweisen.

Bauamt
Maximilian Pölsterl

Bauanträge, Bauordnungsrecht

 

 

maximilian.poelsterl@aying.de