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1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 31
Der Gemeinderat hat am 09.04.2018 die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 31 für einzelne Teilbereiche des Bebauungsplans beschlossen.
die Änderung erfolgt gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung.
In der Zeit von 19.04.2018 bis 23.05.2018 liegt der Planentwurf der 1. Änderung gemäß § 13a BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich aus.
Es besteht Gelegenheit sich schriftlich oder mündlich zur Niederschrift zur Änderung derPlanung zu äußern.
Auf Wunsch wird die Planung erläutert. Auf die entsprechenden Bekanntmachungen möchten wir verweisen.