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Seit dem 1. Januar 2025 wird die EU-Abfallrahmenrichtlinie 2018/851 durch das Kreislaufwirtschaftsgesetz, das eine Getrenntsammelpflicht für Alttextilien vorschreibt, umgesetzt.
Dies hat bereits bei vielen Bürgerinnen und Bürgern zu Unsicherheiten bei der Entsorgung von Alttextilien geführt.
Weitere Informationen entnehmen Sie der Pressemitteilung.