Steuern & Gebühren

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Hebesätze für Gemeindesteuern

Anker: Hebesätze

Die Hebesätze für Gemeindesteuern in der Gemeinde Aying betragen:

  • Grundsteuer A 310 %
  • Grundsteuer B 310 %
  • Gewerbesteuer 260 % (bis 31.12.2021 - 310%)

Hundesteuer

Anker: Hundesteuer

Die Hundesteuer beträgt für jeden Hund € 60,-- Für ermäßigte Hunde 1/2. Einzelheiten können Sie der Hundesteuersatzung entnehmen.

Wassergebühren der gemeindlichen Wasserversorgung

Anker: Wassergebühren (gemeindlich)

(Ortsteile Aying, Dürrnhaar, Peiß mit Römersiedlung)

 

Meldung des Zählerstandes zum 15.02. des Folgejahres

 

Anschlussbeitrag:

  • pro m² Grundstücksfläche: € 1,46 plus ges. MwSt.
  • pro m² Geschossfläche € 11,09 plus ges. MwSt.

Grundgebühr für Wasserzähler:

  • bis 4 m³ pro Stunde € 36,00 plus ges. MwSt.
  • bis 16 m³ pro Stunde € 48,00 plus ges .MwSt.
  • bis 48 m³ pro Stunde  € 72,00 plus ges. MwSt.
  • über 48 m³ pro Stunde € 84,00 plus ges. MwSt.

Verbrauchsgebühr:

Die Verbrauchsgebührt beträgt € 1,29 plus ges. MwSt. pro Kubikmeter entnommenen Wassers.

Einzelheiten können Sie der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung .

 

Die Gemeindekasse Aying führt folgende Konten:

meine Volksbank Raiffeisenbank eG

  • IBAN: DE62 7116 0000 0006 5018 18
  • BIC: GENODEF1VRR

Kreissparkasse München Starnberg Ebersberg

  • IBAN: DE64 7025 0150 0230 7573 38
  • BIC: BYLADEM1KMS

Gebühren des Wasserversorgungsverbandes Helfendorf

Anker: Wassergebühren (Helfendorf)

(alle Ortsteile außer Aying, Dürrnhaar, Peiß)

Erfahren Sie mehr über die Homepage des Wasserverbandes.

 

Beiträge und Gebühren des Zweckverband München-Südost

Anker: Gebühren des Zweckverband München-Südost

Bitte entnehmen Sie die aktuellen Gebühren für Müll, Sperrmüll, Abwasser und die weiteren Services des Zweckverband Müchen-Südost der Website: www.zvmso.de

Grundsteuerreform am 2025

Grundsteuerreform 2025

Kurz zusammengefasst:

Das Bundesverfassungsgericht hat die bisher gültigen Bestimmungen zur Einheitsbewertung als verfassungswidrig eingestuft.

Bis 2025 müssen daher für alle Grundstücke neue Berechnungsgrundlagen auf den Stichtag 1. Januar 2022 festgelegt werden.

Das Bayerische Grundsteuergesetz vom 10. Dezember 2021 wurde am 17. Dezember 2021 veröffentlicht

 

Grundsteuermessbescheide

Um die neuen Berechnungsgrundlagen für die Grundsteuer ermitteln zu können, müssen alle Grundstücksbesitzer eine Grundsteuererklärung einreichen. Hierzu werden sie ab Frühjahr 2022 entsprechend der Allgemeinverfügung des Bayerischen Landesamts für Steuern öffentlich aufgefordert und in der Regel auch von den Finanzämtern als Grundstückseigentümer direkt angeschrieben.

Die Erklärungen sind ab 01. Juli 2022 bis 31. Oktober 2022 abzugeben.

Die Abgabe kann elektronisch über das Portal ELSTER - Ihr Online-Finanzamt - unter http://www.elster.de erfolgen.

Die Vordrucke in Papierform stehen ab dem 01.07.2022 im Internet sowie in den Servicezentren der bayerischen Finanzämter bereit.

Die Vordrucke für die Grundstückssteuererklärung können vom Bürger auch telefonisch  bei der Informations-Hotline zur Grundsteuer unter der Telefonnummer 089 / 30700077 von Montag bis Donnerstag von 8:00 – 18:00 Uhr und Freitag von 8:00 – 16:00 Uhr bestellt werden.

Hinweis: Angaben z.B. zur überbauten Fläche auf Ihrem Grundstück, finden Sie auch in Ihren Baugenehmigungsunterlagen.

Weitere Infos erhalten Sie auch auf www.grundsteuer.bayern.de

 

Grundsteuerbescheid

Erst auf Grundlage des Grundsteuermessbetrags kann die Gemeinde die neue Grundsteuer errechnen und den Grundsteuerbescheid versenden. Wer zukünftig wieviel zahlen muss, kann von der Gemeinde im Augenblick nicht beurteilt werden. Dies wird erst möglich sein, wenn uns die entsprechenden Grundsteuermessbescheide des Finanzamtes vorliegen.

Wir bitten daher auf entsprechende Anfragen zu verzichten.

Spätestens im Januar 2025 werden alle Grundstückseigentümer*innen einen neuen Grundsteuerbescheid erhalten. Bis dahin gelten die aktuellen Bescheide weiter.  

Damit es bei der Zustellung der neuen Bescheide nicht zu Problemen kommt, bitten wir alle Grundsteuerpflichtigen, uns Änderungen ihrer Adresse zeitnah mitzuteilen. Die Adressänderungen können formlos per Mail an finanzverwaltung@aying.de oder Post mitgeteilt werden.

 


Aktuelle Informationen, sowie eine Service-Hotline zur Grundsteuer finden Sie unter:

https://www.finanzamt.bayern.de/Informationen/Steuerinfos/Steuerarten/Grundsteuer/default.php?c=n&d=x&f=Muenchen&t=x

Hier finden Sie den Infoflyer und die FAQ's vom Finanzamt

Grundsteuerreform in Bayern Flyer (1)

Grundsteuerreform in Bayern FAQ

 

Finanzverwaltung
Nadine Völker

Verwaltung, Sonderaufträge

 

nadine.voelker@aying.de

Johann Eichler

Ehemaliger Bürgermeister

Steuerstelle
Michael Kübler

Gewerbesteuer, Grundsteuer, Hundesteuer, Wassergebühren

 

michael.kuebler@aying.de