Landschaftsschutz

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Landschaftsschutzgebietverordnung

Der Hofoldinger Forst und der Höhenkirchener Forst zum Teil zum Gebiet der Gemeinde Aying und bestehen zu weiten Teilen aus Fichtenholz, zunehmend aber auch aus Mischwald. Die Wälder sind sowohl für die Forstwirtschaft, als auch als Naherholungsgebiet bedeutsam und sind als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen.

Verordnung des Landkreises Miesbach über das Landschaftsschutzgebiet "Otterfing - Hofoldinger Forst" im Bereich der Gemeinde Otterfing

 

 

Bauamt
Maximilian Pölsterl

Bauanträge, Bauordnungsrecht

 

 

maximilian.poelsterl@aying.de