Kommunalwahl am 08.03.2026

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 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer

Die Berufung der Wahlhelferinnen und Wahlhelfer ist weitgehend erfolgt.

Laut Beschluss des Gemeinderates vom 14.10.2025 erhalten sie 100 € Erfrischungsgeld sowie Verpflegung für die Hauptwahl am 08.03.2026 sowie noch einmal 50 € für eine evtl. Stichwahl am 22.03.2026. Reservekräfte erhalten einen Einkaufsgutschein im Wert von 10 €, falls sie nicht zum Einsatz kommen.

Allen Wahlhelferinnen und Wahlhelfern werden rechtzeitig vorab Schulungen angeboten.


Organisation

Zum Gemeindewahlleiter hat der Gemeinderat am 14.10.2025 Herrn Christian Singer berufen (Kontakt siehe rechte Seite). Als Stellvertreterin wurde Frau Gabi Schiller benannt.

Fragen zur Wahl richten Sie bitte am besten per E-Mail an die Gemeinde unter wahlen@aying.de

Aufgrund der sehr aufwändigen und komplexen Wahl gibt es diesmal 4 Wahlräume (Urnenwahl) - davon zwei in Aying (Bürgerhaus und Pfarrsaal) und zwei in Großhelfendorf (beide in der Turnhalle) . Bitte beachten Sie dazu den Aufdruck in der Wahlbenachrichtigung.

Fünf Wahlvorstände kümmern sich darüber hinaus um die Auszählung der Briefwahlstimmen.

Insgesamt ca. 90 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer werden zusammen mit den Beschäftigten der Gemeinde den Wahlabend bestreiten. Darüber hinaus werden ca. 10 Ersatzkräfte eingeplant.


Wahlwerbung

Bitte beachten Sie unbedingt die Vorgaben unserer Plakatierungsverordnung - insbesondere die dazugehörige Anlage.

Die Standorte der offiziellen Anschlagstafeln zur Wahlplakatierung lauten:

  • Aying: Münchener Straße (zwischen Sparkasse und Sixthof)
  • Peiß:  Am Markt (gegenüber Pizzeria)
  • Großhelfendorf: Dorfstr. 3
  • Kleinhelfendorf: Parkplatz Gasthaus Oswald
  • Dürrnhaar: Ecke Egmatinger Straße

Die Tafeln werden ab 19.01.2026 aufgestellt, ab Sonntag, den 25.01.2026, dürfen Wahlplakate angebracht/aufgestellt werden.


Bekanntmachungen

Auf der Bekanntmachungstafel vor dem Rathaus werden alle offiziellen Informationen zum Ablauf der Wahl veröffentlicht. In den anderen Tafeln gibt es nur einen Hinweis darauf.

Zusätzlich werden alle Dokumente hier online bereitgestellt.

  1. Bekanntmachung über die Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen (ab 09.12.2025)
  2. Bekanntmachung über die Eintragungsmöglichkeiten in Unterstützungslisten (ab 09.12.2025)
  3. Bekanntmachung über die Sitzung des Wahlausschusses zur Beschlussfassung über die eingereichten Wahlvorschläge
  4. Bekanntmachung der eingereichten Wahlvorschläge für die Wahl der ersten Bürgermeisterin oder des ersten Bürgermeisters 
  5. Bekanntmachung der eingereichten Wahlvorschläge für die Wahl des Gemeinderats
  6. Bekanntmachung der zugelassenen  Wahlvorschläge für die Wahl der ersten Bürgermeisterin oder des ersten Bürgermeisters
  7. Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des Gemeinderats, Teil 1 / Teil 2
  8. Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl der Landrätin oder des Landrats
  9. Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des Kreistags
  10.  Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge des Kreistags_Anlage

 


Allgemeine Informationen

Bei den allgemeinen Gemeinde- und Landkreiswahlen werden die Mitglieder der Gemeinde- bzw. Stadträte, der Kreistage und in der Regel auch die ersten Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sowie die Landrätinnen und Landräte für grundsätzlich sechs Jahre gewählt. Es handelt sich demnach um 4 Wahlen, die gleichzeitig stattfinden.

Sie dürfen wählen, wenn Sie am Tag der Wahl

  • mindestens 18 Jahre alt sind,
  • die deutsche oder eine andere EU-Staatsangehörigkeit haben,
  • seit mindestens zwei Monaten in der Gemeinde Aying wohnen (bei mehreren Wohnungen: mit Hauptwohnsitz) oder dort Ihren Lebensmittelpunkt haben,
  • nicht vom Stimmrecht ausgeschlossen sind.

Die Gemeinde- und Landkreiswahlen werden von den Kommunen in eigener Zuständigkeit durchgeführt und von den jeweiligen Aufsichtsbehörden, mit dem Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (StMI) an der Spitze, betreut.

Die neue Legislaturperiode läuft dann vom 01.05.2026 - 30.04.2032. Der neue Gemeinderat der Gemeinde Aying tritt am 12.05.2026 zu seiner konstituierenden Sitzung zusammen.


Die häufigsten Fragen und Antworten zur Kommunalwahl 2026

Eine schöne Übersicht hat das Innenministerium auf der Seite https://www.stmi.bayern.de/wahlen-und-abstimmungen/kommunalwahlen/ bereitgestellt.

Hauptamt
Christian Singer

Leitung

Personal, Wahlen, IT, Gemeinderat, Feuerwehr, Grundsatzangelegenheiten

christian.singer@aying.de