Der Gemeinderat hat am 29.07.2025 in öffentlicher Sitzung die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 42 beschlossen.
Mit der Ausarbeitung der Planung ist das Planungsbüro KomPlan aus Landshut beauftragt.
Der Gemeinderat hat weiterhin beschlossen, dass die Planung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs. 1 BauGB) sowie der frühzeitigen Behördenbeteiligung / Träger öffentlicher Belange § 4 Abs. 1 BauGB zugeführt werden soll.
Auf die nachfolgende Bekanntmachung/Dateien wird verwiesen. (folgt!)
Die Planunterlagen liegen in der Zeit von 03.11. – 08.12.2025 im Rathaus der Gemeinde Aying öffentlich zur Einsichtnahme aus. Bei Fragen können Sie das Bauamt der Gemeinde gerne telefonisch oder auch per E-Mail unter bauamt@aying.de erreichen.
Weiterhin können die Planunterlagen ab Beginn der Auslegungsfrist hier heruntergeladen werden:
Bekanntmachung:
2. Änderung Flächennutzungsplan
Bebauungsplan Nr. 42
Bei Rückfragen zu den einzelnen Unterlagen und deren Inhalt steht Ihnen das Bauamt gerne zur Verfügung!
