Verkehr, Energie und Umwelt

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Unternehmensbündnis der Energieagentur hat einen neuen Namen

Gemeinsam noch stärker für den Klimaschutz

Das Klimabündnis Ebersberg-München startet mit neuem Namen, neuem Logo und optimiertem Konzept ins Jahr 2025

 Eine starke Wirtschaft hat eine große Verantwortung: In den beiden Landkreisen Ebersberg und München verursachen Wirtschaftsunternehmen rund ein Drittel der Treibhausgasemissionen. Deshalb haben die Landkreise im Jahr 2022 ein eigenes Unternehmensbündnis ins Leben gerufen. Ein Netzwerk von Unternehmen, die es sich – betreut durch die Energieagentur Ebersberg-München – zum Ziel gesetzt haben, ihre CO2-Emissionen so weit wie möglich zu reduzieren.

Zum 1.1.2025 wird aus dem Bündnis DIE KLIMANEUTRALEN mit seinen mittlerweile 26 Mitgliedern das Klimabündnis Ebersberg-München. Die Umbenennung war durch neue rechtliche Vorgaben nötig geworden. „Nach der ISO 14068-1 und der Green Claims Directive gelten zukünftig schärfere Anforderungen an Unternehmen, wenn diese sich „klimaneutral“ nennen wollen“, erklärt Andrea Geißlitz von der Energieagentur Ebersberg-München. „Diese Anforderung auf unsere Bündnismitglieder zu übertragen, bei denen es sich größtenteils um kleine und mittelständische Unternehmen handelt, wäre unverhältnismäßig gewesen.“

Stattdessen hat man die Gelegenheit genutzt, das Gesamtkonzept des Bündnisses zu überarbeiten und an aktuelle Rahmenbedingungen anzupassen. Immer mit dem Ziel, für möglichst viele Unternehmen ein nachvollziehbares und effektives Angebot zu schaffen, um sie auf dem Weg zu klimafreundlichem Wirtschaften zu begleiten.

Alle Bündnismitglieder messen und monitoren jährlich ihre Treibhausgasemissionen. Dafür erstellen die Expertinnen und Experten der Energieagentur eine Treibhausgas-Bilanz, die z.B. der DIN EN ISO 14064-1 entspricht und auch für das Reporting als Zulieferer und als Grundlage für die Erfüllung der CSRD-Berichtspflichten im Bereich ESRS E1 Klimawandel genutzt werden kann.

Auf dieser Basis wird ein Reduktionsfahrplan erstellt, in dem festgehalten wird, mit welchen Maßnahmen sich jedes Jahr der Ausstoß klimaschädlicher Treibhausgase reduzieren lässt.

Zukünftig gibt es eine Einstiegsstufe, in der die Höhe der Reduktion und die Kompensation unvermeidbarer Restemissionen nicht festgeschrieben sind. Unternehmen, die besonders viel für den Klimaschutz tun, qualifizieren sich als PLUS-Partner.

„Mit dem neuen Konzept wollen wir das Bündnis deutlich wachsen lassen und viele Unternehmen motivieren, ihren Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.“, sagt Dr. Willie Stiehler, Geschäftsführer der Energieagentur und ergänzt: „Die Unternehmen übernehmen beim Klimaschutz eine Vorbildfunktion und erarbeiten sich nebenbei einen Vorteil am Markt. Egal ob es die immer achtsamere Kundschaft oder die CO₂-Bepreisung ist: Wir Wer heute die Entscheidung trifft, das eigene Unternehmen im Bezug auf den Klimaschutz gut aufzustellen, setzt damit die richtigen Weichen für die Zukunft.“

Um mit großen Schritten voranzukommen, ist auch der Austausch der Bündnispartner untereinander und die Öffentlichkeitswirksamkeit zentral. Deshalb bietet das Bündnis regelmäßige Treffen zur Vernetzung, aber auch zur Information und Inspiration durch hochkarätige Vortragsgäste und eine umfassende Unterstützung für das Marketing der Unternehmen.

Auch Sie wollen Ihr Unternehmen nachhaltig in die Zukunft führen?
Dann kontaktieren Sie uns unter klimabuendnis@ea-ebe-m.de oder schauen Sie auf unsere Homepage: www.klimabuendnis-ebe-m.de

Die Pressemitteilung lesen Sie hier.

Veranstaltungshinweise der Energieagentur Ebersberg-München

Alle Termine der Energieagentur Ebersberg-München

 

 

Für so manche Holzkessel und Holzöfen läuft der Countdown

Anker: Hinweise zum Betrieb von Holzöfen

 

Holzfeuer im Kamin- oder Kachelofen sorgen für gemütliche Wärme. Werden Holzöfen jedoch falsch betrieben, erzeugen sie gleichzeitig auch beißenden Rauch und viel Feinstaub. Besonders im Winter steigt in Städten und Dörfern der Schadstoffgehalt der Luft. Einen großen Anteil daran haben Holzöfen – zum einen wegen ihrer weiten Verbreitung, zum anderen aber auch wegen fehlerhafter Bedienung, technischer Mängel und veralteter Technik. Ähnlich tragen Holz-Zentralheizungsanlagen zur Schadstoffbelastung insbesondere in ländlichen Regionen bei.

Für Holz-Zentralheizungsanlagen, die zwischen dem 1.1.1995 und dem 31.12.2004 errichtet wurden und die die Grenzwerte der BundesImmissionsschutzverordnung nicht einhalten, läuft die Frist zum Austausch der Anlage am 31.12.2019 ab. Auch für die zwischen dem 1.1.1985 und dem 31.12.1994 errichteten Holzöfen (sog. „Einzelraumfeuerungsanlagen“), für die die Einhaltung der Anforderungen der Verordnung nicht nachgewiesen werden kann (das trifft auf die meisten dieser Öfen zu), läuft die Austauschfrist (allerdings erst) zum 31.12.2020 ab. Die Eigentümer dieser Anlagen sind aufgerufen, die Anlagen rechtzeitig zu erneuern.

Beim Kauf sollte neben den Emissionswerten auch darauf geachtet werden, dass beständige Materialien verwendet wurden (siehe z.B. das „HKI-Qualitätszeichen“, http://cert.hki-online.de/grundlagen) – der Feuerraum ist schließlich großen Temperaturschwankungen ausgesetzt. Sonst könnten Materialermüdung und Undichtigkeiten dazu führen, dass die guten Emissionswerte nur von kurzer Dauer sind. Zur Entscheidungsfindung stellt die Fachagentur für nachwachsende Rohstoffe ein großes Beratungsangebot im Internet zur Verfügung (https://heizen.fnr.de/).

Um der Luftverschmutzung vorzubeugen, hat das LfU die Broschüre „Heizen mit Holz in Kaminöfen, Tipps zur umweltfreundlichen Bedienung – für eine entspannte Nachbarschaft“ herausgegeben. Ziel ist, den Leser für den schadstoffarmen Betrieb seines Ofens zu sensibilisieren. Die Broschüre informiert über den richtigen Umgang mit dem Brennstoff „Holz“, über das Anheizen und das richtige Nachlegen.

Damit Holz im Kaminofen sauber, emissionsarm und effizient verbrennt, müssen einige Grundregeln beachtet werden. Dies betrifft besonders die Brennstoffqualität, das Anheizen und Nachlegen sowie die Wartung der Heizanlage:

  • Der Feuchtegehalt von Brennholz darf 25 Prozent nicht überschreiten.
  • Es dürfen nur naturbelassenes Scheitholz und Holzbriketts aus naturbelassenem Holz (gemäß DIN 51731 oder EN 17225-3) eingesetzt werden, Altholz und Rindenbriketts dürfen in Kaminöfen nicht verbrannt werden.
  • Als Anzündmaterial eignen sich z. B. wachsgetränkte Holzfaserblöcke, Holzwolle oder Anzündhölzchen.
  • Beim Anheizen gilt für die meisten Kaminöfen (grundsätzlich ist die Bedienungsanleitung zu beachten):
  1. Holzscheite waagerecht und mit der Spaltkante nach unten oder zur Seite auf den Rost legen
  2. Anzünder obenauf legen und mit Anzündhölzchen „einrahmen“
  3. Verbrennungsluftschieber öffnen (Primär- und Sekundärluft)
  4. Anzündmaterial entzünden
  5. Wenn der Verbrennungsvorgang in Gang gekommen ist, Verbrennungsluftzuführung zurücknehmen (Primärluft im Rostbereich weitgehend; Sekundärluft im oberen Feuerraumbereich etwas). In Kaminöfen wird häufiger eine kleine Brennstoffmenge nachgelegt. Es gilt: je Kilowatt (kW) Nennwärmeleistung halbstündlich 0,15 kg Holz. Die Scheite sollten waagerecht und mit der Spaltkante nach unten oder zur Seite auf das Glutbett gelegt werden.

Um den Kaminofen sicher zu betreiben, müssen folgende Punkte regelmäßig geprüft werden:

  • Ist die Ofentür dicht?
  • Lassen sich Luftschieber und -klappen bewegen?
  • Sind brennbare Gegenstände in der Nähe des Ofens? Ruß- und Ascherückstände im Ofen und im Kamin behindern den Abtransport der Abgase und den Zutritt der Verbrennungsluft. Da dies die Rußbildung zusätzlich verstärkt, müssen Schornstein und Rauchrohr regelmäßig gereinigt werden. Allgemein gilt: Je weniger Rückstände anfallen, desto sauberer – und damit für die Nachbarschaft verträglicher – wird der Kaminofen betrieben.

Verkehr, Mensch und Umwelt

Anker: Verkehr, Energie und Umwelt

Die Gemeinde Aying liegt im Dreieck München, Rosenheim und Bad Tölz und ist vom Nah- und Fernverkehr sehr stark betroffen. Während durch die Anbindung an das Münchener S-Bahn-Netz über vier Haltestellen ein viele Gemeindebürger auf öffentlichem Weg in Schule und Arbeit gelangen können, machen sowohl der Berufsverkehr aus anderen Gemeinden, als auch der Fernverkehr der Gemeinde zu schaffen. Die günstige Lage entlang der Rosenheimer Landstraße führt dazu, dass die Staatsstraßen auf dem Gemeindegebiet als Ausweichroute für die oft überfüllte Autobahn A8 genutzt wird.

 

Verkehrsuntersuchungen in der Gemeinde

Anker: Verkehrsuntersuchungen in der Gemeinde

In der Gemeinde Aying wurden 2008 und 2014 Verkehrsuntersuchungen durchgeführt. Dabei standen die beiden wichtigen Druchgangsstraßen St 2070 und St 2078 im Vordergrund.

Gemeinde Aying