Wichtiger Hinweis zur Grundsteuer 2025

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Sie haben nun den neuen Grundsteuerbescheid ab 2025 erhalten.

Ab 2025 gilt in Bayern:

Der Wert eines Grundstücks spielt bei der Berechnung der Grundsteuer keine Rolle mehr. Die Grundsteuer wird nicht mehr nach dem Wert des Grundstücks, sondern nach der Größe der Fläche von Grundstück und Gebäude berechnet.

Umfangreiche Informationen finden Sie generell unter grundsteuer.bayern.de.

 Bitte kontrollieren Sie Ihren Grundsteuerbescheid und vergleichen diesen mit dem Bescheid über den Grundsteuermessbetrag und die Grundsteueräquivalenzbeträge vom Finanzamt.

Sollte ein Fehler im Grundsteuerbescheid vorhanden sein, wenden Sie sich an die Gemeinde Aying.

Beispiel:

  • Berechnung Messbetrag x Hebesatz fehlerhaft
  • Bezeichnungen Gemeinde und Finanzamt stimmen nicht überein

Sollten bereits Fehler in den Grundlagenbescheiden des Finanzamtes vorliegen, wenden Sie sich bitte an das zuständige Finanzamt. Die Kontaktdaten des Finanzamts finden Sie auf Ihrem Bescheid oder Sie verwenden die Mitteilungsfunktion über Mein ELSTER.

Beim Finanzamt wird die Berichtigung vorgenommen. Der Gemeinde wird die Korrektur elektronisch übermittelt. Hier erhalten Sie dann einen neuen/geänderten Grundsteuerbescheid der Gemeinde.

Beispiel:

  • falsche Zurechnung (Landwirtschaft in Grundvermögen oder Grundvermögen in Landwirtschaft)
  • Flächenangaben falsch
  • Flächen-/Objektbezeichnung falsch

Sind Bescheide fehlerhaft oder läuft ein Einspruchs-/Widerspruchsverfahren hemmt dies nicht die Zahlungspflicht. Sie sind auch zur Zahlung verpflichtet, wenn Sie auf Grund Ihres Antrags oder einer Änderung an Ihrem Grundbesitz eigentlich damit rechnen, weniger Steuern zahlen zu müssen. Nach Berichtigung der Bescheide durch das Finanzamt und die Gemeinde bekommen Sie die Grundsteuer, die Sie ggf. zu viel gezahlt haben, wieder erstattet.

Säumige Zahlungen, auch im Falle eines Einspruchs-/Widerspruchsverfahren, werden an das gemeindliche Mahnwesen weitergeleitet.

Aus technischen Gründen liegt kein SEPA-Lastschriftmandat bei!

Sie können dieses online über unsere Homepage www.aying.de  -  Bürgerservice (Kämmerei/Finanzen) erteilen.

Sollten Sie das bestehende Lastschriftmandat widerrufen wollen, ist dies jederzeit schriftlich möglich.

 

Bitte nehmen Sie vorerst keine Zahlungen vor, sondern warten Sie bitte auf Ihre neuen Grundsteuerbescheide 2025!

Die bisherigen Bescheide haben keine Gültigkeit mehr.

Die Kassenverwaltung kann Überweisungen derzeit nicht verbuchen und muss alle Beträge zurücküberweisen.

 

Die Gemeindeverwaltung arbeitet mit Hochdruck an der Erstellung Ihres neuen Bescheides.

Beachten Sie hierzu auch bitte unsere neue Satzung und sehen bitte von Zwischenstandsanfragen ab.

 

Grundsteuermessbescheide der Finanzämter / Einspruchsverfahren

Diese Festsetzungen sind für die Gemeinde verpflichtend anzuwenden. Bitte wenden Sie sich daher sofort an das Finanzamt, wenn Sie mit den ausgewiesenen Werten nicht einverstanden sind.

Ist dieser Bescheid erst einmal bestandskräftig, hat ein Einspruch gegen den späteren Grundsteuerbescheid kaum Aussicht auf Erfolg.

Damit es bei der Zustellung der neuen Bescheide nicht zu Problemen kommt, bitten wir im Übrigen alle Grundsteuerpflichtigen, uns Änderungen ihrer Adresse zeitnah mitzuteilen. Die Adressänderungen können formlos per Mail an finanzverwaltung@aying.de oder Post mitgeteilt werden.

 


Aktuelle Informationen finden Sie auch unter:

https://www.grundsteuer.bayern.de


 

Finanzverwaltung
Nadine Völker

Verwaltung, Sonderaufträge

 

nadine.voelker@aying.de