Gebühren ab 01.09.2024
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 19.03.2024 beschlossen, die Elterngebühren für Kindertagesstätten ab dem neuen Betreuungsjahr (September 2024) zu erhöhen.
Im Kindergartenbereich um 50% (ca. 80,- bis 110,- Euro je nach Betreuungszeit).
Im Krippenbereich um 35% (ca. 100,- bis 150 Euro je nach Betreuungszeit)
Die jährliche Steigerung, wie in der Sitzung vom 13.04.2021 beschlossen, bleibt davon unberührt.
Beitragszuschuss durch den Staat:
Der Staat bezuschusst die Kindertagesstättengebühren mit max. 100 € pro Monat pro Kind. Er gilt ab dem 1. September des Kalenderjahres, in dem das Kind drei Jahre alt wird und wird bis zur Einschulung gezahlt. Der Elternbeitrag wird durch den Träger um den Beitragszuschuss reduziert.
Krippengeld vom ZBFS:
Vom bayrischen Krippengeld profitieren Eltern mit Kindern ab dem zweiten Lebensjahr. Die Auszahlung des Krippengeldes erfolgt auf Antrag der Eltern beim Zentrum Bayern Familie und Soziales direkt an den Antragsteller. Den Antrag samt Erläuterungen finden Sie unter Antrag Krippengeld
Gebühren bis 31.08.2024
Wie im Elternbrief zur Gebührenerhöhung ab dem Einrichtungsjahr 2021/2022 angekündigt, finden Sie an dieser Stelle die vom Gemeinderat am 13.04.2021 beschlossenen aktuellen Gebührentabellen bis einschließlich 2025. Da die Gemeinde Aying alle Einrichtungen an freie Träger vergeben hat, erfolgt von dort auch der Beitragseinzug. Die Träger rechnen dann einmal jährlich mit der Gemeindeverwaltung ab.
Bei den Geschwisterkindern wurden die Ermäßigungen zunächst bis 31.08.2023 tabellarisch dargestellt. Wenn die Erhöhung ab 01.09.2023 vom Gemeinderat nicht geändert wird, werden die Tabellen an dieser Stelle fortgeschrieben.
Wirtschaftliche Notlagen bzw. Unterstützung
Wenn Sie nicht in der Lage sind, die Gebühren zu bezahlen, bietet das Landratsamt München im Rahmen des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (Sozialgesetzbuch VIII) die Möglichkeit, auf Antrag die Gebühren ganz oder teilweise zu übernehmen.
Alle Informationen dazu finden Sie an folgender Stelle: