Allgemeines
Am 08.10.2023 werden in Bayern ein neuer Landtag und ein neuer Bezirkstag gewählt. Für jede Wahl gibt es einen kleinen Stimmzettel (Erststimme) und einen großen Stimmzettel (Zweitstimme) - insgesamt also 4 Stimmzettel. Die Stimmzettel für beide Wahlen unterscheiden sich nach Farben: <weiß> für die Landtagswahl und <blau> für die Bezirkswahl.
Nach der Bayerischen Verfassung werden für den Bayerischen Landtag grundsätzlich 180 Abgeordnete auf 5 Jahre gewählt. Diese wiederum wählen die/den Ministerpräsident/-in.
Die Bezirkswahl erfolgt im Wesentlichen nach den gleichen Grundsätzen und in der gleichen Form wie die der Landtagswahl.
Wichtiger Hinweis: Durch den zeitlichen Bezug des Stimmrechts auf den Hauptwohnsitz kann es durchaus passieren, dass ein/e Stimmberechtigte/r nur ein Stimmrecht für die Landtagswahl erhält und für die Bezirkswahl gesperrt ist. Dies kommt vor allem dann vor, wenn die Person in den letzten 3 Monaten vor der Wahl in einen anderen Bezirk umzieht und dort wählen möchte.
Wahlhelferinnen und -helfer
Die Berufung ist abgeschlossen. Aber es wird immer wieder Ersatz benötigt. Bewerben Sie sich daher gern weiter.
Wahlwerbung
Bitte beachten Sie unbedingt die Vorgaben unserer Plakatierungsverordnung - insbesondere die dazugehörige Anlage.
Die Standorte der offiziellen Anschlagstafeln zur Wahlplakatierung lauten:
- Aying: Münchener Straße (zwischen Sparkasse und Sixthof)
- Peiß: Am Markt (gegenüber Pizzeria)
- Großhelfendorf: Dorfstr. 3
- Kleinhelfendorf: Parkplatz Gasthaus Oswald
- Dürrnhaar: Ecke Egmatinger Straße
Organisation
Die Organisation der Wahl läuft in der Gemeindeverwaltung bereits auf Hochtouren.
Im Gegensatz zur Bundestagswahl 2021 gibt es wegen der zu erwartenden hohen Anzahl an Briefwählerinnen und -wählern diesmal nur 2 Wahlräume (Urnenwahl) - davon je einen Wahlraum im Bürgerhaus Aying und einen Wahlraum in der Turnhalle der Grundschule in Großhelfendorf. Bitte beachten Sie dazu den Aufdruck in der Wahlbenachrichtigung.
Vier Wahlvorstände kümmern sich darüber hinaus um die Auszählung der Briefwahlstimmen.
Insgesamt 54 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer werden zusammen mit den Beschäftigten der Gemeinde den Wahlabend bestreiten. Darüber hinaus stehen einige Ersatzkräfte zur Verfügung.
Benachrichtigung/Briefwahl
Zum 27.08.2023 wurde das Wählerverzeichnis aufgelegt. In den kommenden Tagen werden die Wahlbenachrichtigungen versandt. Lt. Gesetz müssen sie bis 17.09.2023 zugestellt sein.
Anträge auf Wahlscheine bzw. Briefwahlunterlagen können nun gestellt werden. Einen entsprechenden Antragsvordruck finden Sie dann auf der Wahlbenachrichtigung. Sie können den Antrag auch schriftlich oder mündlich (durch persönliche Vorsprache) stellen. Die Schriftform gilt auch durch Telefax (08095/2353) oder E-Mail (gemeinde@aying.de) als gewahrt. Unzulässig ist die telefonische Beantragung oder eine Beantragung per SMS. Die Beantragung der Briefwahl durch einen Dritten ist nur mit schriftlicher Vollmacht möglich - die reine Abholung nach der Antragstellung (sog. Botenleistung) braucht dagegen keine Vollmacht.
Der Antrag muss zwingend folgende Daten beinhalten: Familiennamen, Vorname(n), Geburtsdatum und die vollständige Wohnanschrift, um eine eindeutige Identifizierung (insbesondere im Fall der Antragstellung per E-Mail) zu ermöglichen.
<<Die Online-Beantragung ist ab sofort ebenfalls freigeschaltet.>>
Wichtiger Hinweis zum persönlichen Einwurf der Wahlbriefe
Da der Wahlbrief diesmal sehr groß ist, hat die Gemeinde extra einen neuen Briefkasten beschafft. Er befindet sich unmittelbar neben dem normalen Briefkasten und ist deutlich mit "Briefwahl" beschriftet.
Wahlbekanntmachungen
Die ersten beiden Bekanntmachungen wurden am 06.09.2023 ausgehängt:
Ergebnisse
Die Seiten für die Darstellung der Auszählergebnisse wurden bereits vorbereitet. Sie finden die Ergebnisse am Wahlabend dann hier: