Grundsteuerreform 2025

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Checkliste Grundsteuererklärung:

Das Bayerische Landesamt für Steuern hat eine Checkliste erstellt, um Ihnen als Eigentümerinnen und Eigentümern eine zusätzliche Hilfestellung zur Abgabe der Grundsteuererklärung anzubieten.

Diese gibt bei Wohngrundstücken eine Übersicht darüber, welche Daten auf den Grundsteuer-Vordrucken abgefragt werden und wo diese zu finden sind.

Wir weisen darauf hin, dass die Checkliste lediglich als Unterstützung zur Abgabe Ihrer Grundsteuererklärung dient. Sie stellt keinen Vordruck dar und darf nicht beim Finanzamt als Erklärung eingereicht werden.

Checkliste für ein Wohngrundstück

 

Kurz zusammengefasst:

Das Bundesverfassungsgericht hat die bisher gültigen Bestimmungen zur Einheitsbewertung als verfassungswidrig eingestuft.

Bis 2025 müssen daher für alle Grundstücke neue Berechnungsgrundlagen auf den Stichtag 1. Januar 2022 festgelegt werden.

Das Bayerische Grundsteuergesetz vom 10. Dezember 2021 wurde am 17. Dezember 2021 veröffentlicht

 

Grundsteuermessbescheide

Um die neuen Berechnungsgrundlagen für die Grundsteuer ermitteln zu können, müssen alle Grundstücksbesitzer eine Grundsteuererklärung einreichen. Hierzu werden sie ab Frühjahr 2022 entsprechend der Allgemeinverfügung des Bayerischen Landesamts für Steuern öffentlich aufgefordert und in der Regel auch von den Finanzämtern als Grundstückseigentümer direkt angeschrieben.

Die Erklärungen sind bis Ende April 2023 abzugeben.

Die Abgabe kann elektronisch über das Portal ELSTER - Ihr Online-Finanzamt - unter http://www.elster.de erfolgen.

Die Vordrucke in Papierform stehen ab dem 01.07.2022 im Internet sowie in den Servicezentren der bayerischen Finanzämter bereit.

Hinweis: Angaben z.B. zur überbauten Fläche auf Ihrem Grundstück, finden Sie auch in Ihren Baugenehmigungsunterlagen.

Weitere Infos erhalten Sie auch auf www.grundsteuer.bayern.de

 

Grundsteuerbescheid

Erst auf Grundlage des Grundsteuermessbetrags kann die Gemeinde die neue Grundsteuer errechnen und den Grundsteuerbescheid versenden. Wer zukünftig wieviel zahlen muss, kann von der Gemeinde im Augenblick nicht beurteilt werden. Dies wird erst möglich sein, wenn uns die entsprechenden Grundsteuermessbescheide des Finanzamtes vorliegen.

Wir bitten daher auf entsprechende Anfragen zu verzichten.

Spätestens im Januar 2025 werden alle Grundstückseigentümer*innen einen neuen Grundsteuerbescheid erhalten. Bis dahin gelten die aktuellen Bescheide weiter.  

Damit es bei der Zustellung der neuen Bescheide nicht zu Problemen kommt, bitten wir alle Grundsteuerpflichtigen, uns Änderungen ihrer Adresse zeitnah mitzuteilen. Die Adressänderungen können formlos per Mail an finanzverwaltung@aying.de oder Post mitgeteilt werden.

 


Aktuelle Informationen, sowie eine Service-Hotline zur Grundsteuer finden Sie unter:

https://www.finanzamt.bayern.de/Informationen/Steuerinfos/Steuerarten/Grundsteuer/default.php?c=n&d=x&f=Muenchen&t=x


 

Finanzverwaltung
Nadine Völker

Verwaltung, Sonderaufträge

 

nadine.voelker@aying.de