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Die Inhaber von MVV-Jahreskarten-Abonnements können nach Ablauf des Abo-Jahres eine Teil-Erstattung der MVV-Kosten beantragen. Die Kosten übernimmt das Landratsamt München (voraussichtlich für die Abo-Jahre 2020 und 2021).
Erstattet wird der Differenzbetrag zwischen den Kosten des Jahres-Tickets der Zone M-2 (z.B. in Aying) und der M-Zone. Der Antrag kann frühestens nach Ablauf des Jahres-Abos, also ab Januar 2021, gestellt werden. Ein Nachweis über die bereits bezahlten Kosten ist vorzulegen.
Der Antrag kann bei der Gemeinde zur Weiterleitung ans Landratsamt abgegeben werden.
Hier geht’s zum Erstattungs-Antrag und weiteren Informationen: