Durchführung der 4. Runde der zentralen Lärmaktionsplanung Bayern – Öffentlichkeitsbeteiligung

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Durchführung der 4. Runde der zentralen Lärmaktionsplanung Bayern – Öffentlichkeitsbeteiligung

Frist für die Einreichung von Stellungnahmen 30.09.2023

 

die Regierung von Oberfranken ist zuständig für die Aufstellung eines bayernweiten, zentralen Lärmaktionsplans nach § 47d BImSchG für Hauptverkehrsstraßen außerhalb von Ballungsräumen, Bundesautobahnen in Ballungsräumen und Haupteisenbahnstrecken. Ziel dieser Pläne ist es, vorhandene Lärmprobleme zu analysieren und gegebenenfalls zu beheben, sowie ruhige Gebiete vor einer Zunahme des Lärms zu schützen.

 

Die frühzeitige und effektive Beteiligung und Einbindung der Öffentlichkeit ist ein zentrales Element für die Erstellung des zentralen bayerischen Lärmaktionsplanes. Zunächst geht es in der jetzt beginnenden ersten Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung um die Abfrage der subjektiven Bewertung der Lärmbelastung.

Diese Öffentlichkeitsbeteiligung der Phase 1 hat zwei Zielgruppen:

  • Zum einen ist die Expertise der Gemeinden vor Ort ein zentraler Bestandteil, um die Ergebnisse der Lärmkartierung effektiv einordnen zu können. Um dieses Wissen abzufragen, erhalten die Gemeinden einen auf sie angepassten Fragebogen (siehe beigefügtes Dokument). Bitte beachten Sie, dass pro Gemeinde nur ein Fragebogen abgegeben werden kann. Wir bitten Sie, den Fragebogen auszufüllen und uns bis zum 30.09.2023 an umgebungslaerm@reg-ofr.bayern.de zurückzusenden.
  • Zum anderen wird allen Bürgerinnen und Bürgern in Bayern die Möglichkeit gegeben, sich online unter www.umgebungslaerm.bayern.de einzubringen. Um möglichst viele Menschen zu erreichen, bitten wir Sie, beigefügte Pressemitteilung in Ihrem kommunalen Mitteilungsblatt zu veröffentlichen.

Die Ergebnisse der Beteiligungen von Bürgern und Gemeinden werden von uns gesammelt, ausgewertet und der Lärmkartierung des Landesamt für Umwelt gegenübergestellt. Die Daten zur Lärmkartierung sind über die Internetseite des Landesamts für Umwelt Lärmkartierung (bayern.de) verfügbar.

Vorrausichtlich im 4. Quartal 2023 wird dann hierzu in einer zweiten Phase wiederum die Öffentlichkeit beteiligt. Wir werden Sie hierüber rechtzeitig informieren.