Aktuelle rechtliche Grundlagen
- Die allgemeine Grundlage bildet die 11. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung in der Fassung vom 15.12.2020. Sie wurde allerdings mit Verordnung vom 08.01.2021 wieder geändert.
- Einreisen nach Bayern regelt die Einreise-Quarantäneverordnung - neu in der Fassung vom 30.12.2020. Die Auflistung der Risikogebiete finden Sie hier.
Aktueller Wert für den Landkreis München (13.01.2021)
90,4
Pressemitteilungen
Hinweise zu den Tests
Im Gemeindegebiet Aying testet die Hausarztpraxis im Ort - nach vorheriger Terminvereinbarung.
Es kann aber sein, dass Sie bei bestimmten Konstellationen keinen Termin erhalten, damit die Praxis das Aufkommen für infizierte und Kontakt-Personen noch stemmen kann.
Hier empfehlen wir das landkreiseigene Testzentrum zu nutzen, das von Montag bis Sonntag von 8 Uhr bis 18 Uhr eine Covid-19-Testung im Testzentrum an der Wasserburger Straße 43-47 in Haar für alle Landkreisbürgerinnen und -bürger durchführt. Eine vorherige Anmeldung ist nicht erforderlich. Wer das Angebot wahrnehmen möchte, wird gebeten, den Personalausweis, einen Mund-Nasen- Schutz sowie, falls möglich, die Versichertenkarte mitzubringen.
Hinweise zu den Impfungen
Lt. Mitteilung des Landratsamtes München ist ab 23.12.2020 eine Terminvereinbarung online über https://landkreis-muenchen.impfzentrum.bayern/ für die 80+ Landkreisbürger möglich. Ebenso ist eine telefonische Terminvereinbarung über die 116 117 möglich.
Bitte beachten Sie dazu auch das Anschreiben, das die entsprechende Zielgruppe Mitte Januar 2021 erhalten sollte.
Die Nummern des zuständigen Zentrums lautet:
Impfzentrum Oberhaching 089-248861960
Alle weiteren Informationen finden Sie unter https://www.landkreis-muenchen.de/themen/verbraucherschutz-gesundheit/gesundheit/coronavirus/