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Im Jahr 2023 werden die Schöffinnen und Schöffen für die Amtsperiode von 2024 bis 2028 gewählt. Schöffinnen und Schöfffen wirken neben den Berufsrichterinnen und Berufsrichtern gleichberechtigt an der Rechtsprechung mit und tragen somit die gleiche Verantwortung für den Urteilsspruch. Um ihrer Aufgabe gerecht werden zu können, müssen sie grundlegende Kenntnisse über das Strafverfahren sowie den Sinn und Zweck der Strafe haben. Schöffinnen und Schöffen sollen unvoreingenommen und unbeeinflusst sein, ihre Lebenserfahrung und ihren gesunden Menschenverstand einbringen.
Weitere nützliche Informationen sowie die Voraussetzungen finden Sie hier: Schöffenwahl 2023