Der Gemeinderat hat am 31.03.2020 in öffentlicher Sitzung die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 36 beschlossen.
Mit der Ausarbeitung der Planung ist der Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München beauftragt.
Der Gemeinderat hat weiterhin beschlossen, dass die Planung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs. 1 BauGB) sowie der frühzeitigen Behördenbeteiligung / Träger öffentlicher Belange § 4 Abs. 1 BauGB zugeführt werden soll.
Dies erfolgt in der Zeit von 12.05.2020-15.06.2020
Mit den eingegangenen Stellungnahmen hat sich der Gemeinderat in der Sitzung vom 27.07.2021 befasst. In dieser Sitzung hat der Gemeinderat auch die Aufteilung des Bebauungsplanes beschlossen.
Der südliche Teil des Bebauungsplanes wird vorrangig als Bebauungsplan Nr. 36a weitergeführt.
Der Planentwurf für diesen Teilbereich des Bebauungsplanes mit Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 27.07.2021 liegt in der Zeit von 03.04.- 04.05.2023 im Rathaus der Gemeinde Aying zur Einsichtnahme aus (§ 3 Abs. 2 BauGB). Gleichzeitig erfolgt auch die erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB.
Bestandteil der ausgelegten Unterlagen sind auch die nach Auffassung der Gemeinde vorliegen umweltbezogenen Informationen.
In der Zeit von 03.04.-04.05.2023 liegt die Planung im Rathaus der Gemeinde Aying, Kirchgasse 4, 1. OG Zimmer 1.1 während der allgemeinen Öffnungszeiten (Mo-Fr 08.00-11.30 Uhr und Do zusätzlich von 16.00-18.00 Uhr) öffentlich zur Einsichtnahme aus. Bis zum Ende der genannten Frist können Stellungnahmen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Gemeinde Aying eingereicht werden. Auf Wunsch wird die Planung erläutert.
Auf die nachfolgende Bekanntmachung wird verwiesen.
Weiterhin können die Planunterlagen in der Fassung vom 31.03.2020 hier heruntergeladen werden:
Bei Rückfragen zu den einzelnen Unterlagen und deren Inhalt steht Ihnen das Bauamt gerne zur Verfügung!
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