1.) Rechtsgrundlagen
Die Gemeinde ist als öffentlicher Auftraggeber an das jeweils geltende Vergaberecht gebunden.
Aufträge können nicht frei, sondern nur unter Beachtung der jeweils geltenden vergaberechtlichen Vorschriften vergeben werden.
Bei Baumaßnahmen der Gemeinde Aying hat diese daher die Vergabegrundsätze gem. § 31 Kommunalhaushaltsverordnung (KommHV) zu beachten.
§ 31 KommHV:
regelt die Vergabe von Aufträgen und den Abschluss von Verträgen, soweit nicht Bundesrecht vorgeht.
§ 31 Abs. 1 KommHV:
„Der Vergabe von Aufträgen muss eine öffentliche Ausschreibung vorausgehen, sofern nicht die Natur des Geschäftes oder besondere Umstände eine beschränkte Ausschreibung oder eine freihändige Vergabe rechtfertigen.“
§ 31 Abs. 2 KommHV:
„Bei der Vergabe von Aufträgen und dem Abschluss von Verträgen sind die Vergabegrundsätze anzuwenden, die das Staatsministerium der Finanzen im Ministerialblatt der bayerischen inneren Verwaltung bekannt gibt.“
Bei einem offenen Verfahren bzw. einer öffentlichen Ausschreibung wird eine unbeschränkten Anzahl von Bietern durch öffentliche Bekanntmachung zur Abgabe von Angeboten aufgefordert.
2.) Aktuelle Ausschreibungen
derzeit keine Verfahren